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Für folgende Waren gelten besondere Rageln im Gebiet des Yaki Syndukates:
Schaumkraut.
Um einer genetischen Kontamination der Kusaribevölkerung und unserer Piloten vorzubeugen ist der Handel mit Schaumkraut im Gebiet des Yaki Syndikates ohne Ausnahme verboten
Xenoorganismen
Der Handel mit Xenoorganismen ist grundsätzlich erlaubt, allerdings werden von jeder Ladung Proben entnommen um Untersuchungen zwecks des Gefahrenpotentials als Biowaffe durchzuführen um zukünftig Angriffe mit derartigen Waffen zu verhindern.
MOX
Der Handel mit MOX ist grundsätzlich erlaubt, allerdings wird von jeder Ladung eine Probe entnommen um die Herkunft des Materials zu bestimmen und eventuell bei einem Anschlag gegen das Kusarireich verwendetes MOX zurückverfolgen zu können.
Die Größe der Proben liegt im Ermessen des jeweiligen Piloten des YS
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